Was bedeutet eigentlich RTF?

Das wichtigste zuerst:

Eine Radtourenfahrt (RTF) ist kein Rennen!

Das besondere an einer RTF ist, das es keine Zeitnahme keine Rangliste der einzelnen Teilnehmer bei den Veranstaltungen gibt. Dadurch kann jede Fahrerin und jeder Fahrer die Touren ohne Zeitdruck fahren, mit der Geschwindigkeit die er schafft. Die verschiedenen Streckenlängen einer RTF können so gewählt werden das die Landschaft, durch die man fährt auch wahrgenommen wird. Das lohnt sich, denn die Veranstalter wählen meist verkehrsarme und landschaftlich schöne Strecken aus.

Auch zum Training kann man eine RTF nutzen, doch müssen alle Teilnehmer die Straßenverkehrsordnung einhalten, das bedeutet:
* an einer roten Ampel muß gewartet werden,
* Stopschilder sind zu beachten,
* vorhandene Radwege müssen genutzt werden,
* auf andere Verkehrsteilnehmer ist Rücksicht zu nehmen,
* Behinderungen sind zu vermeiden,
* ausgegebene Rückennummern sind deutlich sichtbar zu tragen.

Es gibt verschiedene Formen der RTF, die der Bund Deutscher Radfahrer e.V. wie folgt unterscheidet:
Das Radtourenfahren (RTF) ist die bekannteste und meist verbreitete Veranstaltungsform des Radsports für Jedermann im Bund Deutscher Radfahrer e.V.. Man unterscheidet zwischen
* RTF-Formel A (Ausdauer),
* Permanente Radtourenfahrten und
* Etappen-Radtourenfahren.

Sportliches Radfahren steht beim Radtourenfahren im Vordergrund; alleine und/oder in der Gruppe. Da keine Zeitnahme erfolgt und meist drei parallel angebotene Strecken (zwischen 41 und 160 km) zur Wahl stehen, ist eine individuelle Belastungsmöglichkeit gegeben.
Gesundheitsfördernden Ansprüchen kommt das Radtourenfahren durch diese persönliche Dosierungsmöglichkeit der Belastungsgröße besonders entgegen. Regelmäßiges Radfahren verbessert die Herz-Kreislauf-Funktion und ist, im Gegensatz zum Laufen, auch für gewichtige Personen besonders zu empfehlen!

Bundesweit werden jährlich von über 1.000 Mitgliedsvereinen Veranstaltungen organisiert, welche auch die landschaftlichen Reize der jeweiligen Region auf überwiegend verkehrsarmen Straßen „erfahrbar“ machen.

Die Teilnahme an Radtourenfahrten ist jedem möglich; auch ohne Mitgliedschaft in einem Radsportverein. Verständlicherweise ist die Startgebühr für Mitglieder geringer.
RTF-Formel A (Ausdauer) nennt sich der bekannteste Zweig im Radtourenfahren. Hierbei werden an festgelegten Wochenend- oder Feiertagterminen verschiedene Touren der 5 Klassen (41 – 70, 71 – 110, 111 – 150, 151 – 200, über 200 km) parallel auf einer Veranstaltung angeboten.
Geradelt wird auf einer ausgeschilderten Strecke mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 20 – 27 km/h.
Je nach Art und Beschaffenheit der Strecke fährt man mehrere Kontrollstellen an. Dort wird die Startkarte abgestempelt und oftmals ein Erfrischungsgetränk gereicht.
Radtourenfahrten haben keine Sollzeiten und werden in der Regel auf einem Rundkurs durchgeführt, d. h. der Teilnehmer kommt zum Startort wieder zurück.

Der Veranstalter setzt aus organisatorischen Gründen einen Zeitraum von ca. 2 Stunden (z.B. 7.00 – 9.00 Uhr) in dem man losfahren kann, und nennt eine Schlusszeit bis zu der man wieder zurück sein muß.

Mitglieder in einem Verein des Bund Deutscher Radfahrer e.V. oder Landesverbands-Einzelmitglieder können eine RTF-Jahres-Wertungskarte lösen, in der die Punkte für eine erfolgreich beendete Radtourenfahrt eingetragen werden.

Entsprechend der o.g. 5 Klassen gibt es je nach zurückgelegter Strecke 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte. Sind innerhalb der Saison (Mitte März bis Mitte Oktober) von Frauen 15, von Männern 25 bzw. von Schülern 10 oder mehr Punkte erradelt worden, so bekommt man dafür eine Jahresauszeichnung. Die dafür notwendige RTF-Wertungskarte können Mitglieder beim Verein oder Einzelmitglieder über Ihren Landesverband erwerben.

Permanente Radtourenfahrten bieten – im Gegensatz zu den auf Wochenend- und Feiertage beschränkten A-Fahrten – die Möglichkeit, an jedem Tag der Woche eine beschriebene Tour zu fahren. Die Startzeit für diese zwischen 40 und 105 km langen Strecken kann man selber wählen.
Startorte sind in der Regel Tankstellen oder Gaststätten. Die Zusammenfassung aller permanenten RTF?s in diesem Kalender zeigt Ihnen natürlich auch, wo Sie am Wochenende oder im Urlaub eine vorbereitete Strecke vorfinden.
Die Auflistung der permanenten Radtourenfahrten in diesem Kalender sind unter dem jeweiligen Landesverband (z.B. BAD für Baden) in aufsteigender Postleitzahlenfolge der Ortschaften geordnet!

Weitergehende Bestimmungen können Sie der Generalausschreibung Radtourenfahren entnehmen.

Radmarathon :Hierunter werden diejenigen Veranstaltungen zusammengefasst, die eine Streckenführung über mehr als 200 km ausweisen und für eine Listung als Radmarathon angemeldet sind.
Diese Radtourenfahrten sind im Kalender in einer separaten Rubrik aufgelistet. Die meisten Vereine bieten parallel dazu auch noch kürzere Begleitstrecken an. Diese sind wie üblich im A-Wertungsteil unter dem jeweiligen Datum aufgeführt, da es auch unterschiedliche Veranstaltungstitel gibt!
In der Regel wird bei diesen Extremstrecken ein besonderes Verpflegungsangebot und ein umfangreicheres Serviceangebot gestellt. Der Start an diesen Veranstaltungen ist dadurch mit einer höheren Teilnehmergebühr verbunden. Diese geht aus den Ausschreibungen der jeweiligen Organisatoren hervor.
Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen wird mit 5 Punkten für die Jahreswertung des BDR gewertet.

Weitere Erklärungen findet man in der:
Generalausschreibung Radtourenfahren im Breitensportkalender des BDR oder auf der Website des Bund Deutscher Radfahrer e.V. unter http://www.bdr-online.org

Jeder RTF-Fahrer sollte sich diese Generalausschreibung mal ansehen, bevor es über Veranstalter meckert, die meist viel mehr für ihre Veranstaltung machen als der BDR es fordert. Auch Ärger mit den Kontrollfahrer kann man sich oft sparen, wenn man die Regeln der RTF kennt.
Die Kontrollfahrer, unsere gelben Engel der RTF sollte man nicht als eine Art Polizei bei der RTF sehen, sondern als ein Werkzeug zum Schutz der RTF. Sie achten darauf, daß der Veranstalter die Auflagen einhält wie Sreckenänderungen, Startzeiten, Streckenposten, Rückennummernkontrolle, Startstempel und vieles mehr ohne das eine RTF heute nicht mehr genehmigt wird.
Fahrer die gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen oder andere Fahrer behindern werden von den Kontrollfahrern auf ihr Verhalten aufmerksam gemacht.
Bei groben Verstößen melden sie den Fahrer dem Kontrollfahrerobmann bzw. dem Landesverbandfachwart.

Startgeld:
In gesamt NRW sind Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr vom Startgeld befreit, bei den Erwachsenen Teilnehmer beträgt das Startgeld 7,- DM für Trimmfahrer und 5,- DM für
Teilnehmer die eine BDR-Mitgliedschaft nachweisen können, in Form einer Wertungskarte, BDR-Lizenz etc..
Die Verpflegung bei einer RTF ist in diesem Startgeld nicht enthalten, dennoch bieten die NRW-Vereine im Rahmen ihrer Möglichkeiten meist etwas zu essen und zu trinken an den Kontrollstellen an.
Laut BDR-Generalausschreibung darf das Startgeld bis zu 15 DM für Trimmfahrer und bis zu 12 DM für BDR-Mitglieder betragen.
Für Verpflegung kann ein angemessener Preis verlangt werden, jedoch muß diese Verpflegung nicht gekauft werden.
Auch zum Thema Verpflegung und Auszeichnung mehr in der Generalausschreibung.


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